Von der EWG zur EU
1955 beschließen die Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EKGS), auch andere Wirtschaftsbereiche unter eine gemeinsame Verantwortung zu stellen. Grund hierfür ist vor allem der Rückstand gegenüber den Supermächten USA und UDSSR, bezüglich technischer Entwicklungen genauso, wie dem Labensstandard ganz allgemein. Am 25. Mai 1957 werden die Konditionen, welche hauptsächlich dem Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen dienen sollen, von den sechs Ländern in sog. "römischen Verträgen" festgehalten und verpflichtend unterzeichnet. 1992 führt der Vertrag von Maastricht zu neuen Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten - wie zum Beispiel in der Verteidigungspolitik sowie im Bereich "Justiz und Inneres". Durch die Einbeziehung dieser intergouvernementalen Zusammenarbeit in das bestehende "Gemeinschaftssystem", begründete der Vertrag von Maastricht die Europäische Union (EU).