Deutsche Geschichten
Das neue Europa
Das neue Europa
Seite 1 | 2 | 3 

und Technologie aus und fixierten die 1970 vereinbarte Europäische Politische Zusam-
menarbeit erstmals in einem Vertrag.
Deutsche Einigung: Mit dem Vollzug der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 wurden die fünf ostdeutschen Bundesländer zugleich Teil der EU. Damit gehörten der Europäischen Gemeinschaft rund 340 Millionen Menschen an.

Der Souveränitätsvertrag und die deutsche Einheit
Die Außenminister vereinbarten, die Vier-Mächte-Rechte bereits am 3. Oktober 1990 - noch vor der Ratifizierung des Vertrages durch die Parlamente - zu suspendieren. Damit erhielt das vereinte Deutschland seine volle und uneingeschränkte Souveränität.

Europäischer Binnenmarkt: Bis zum Ende des Jahres 1992 wurde die Vollendung des europäischen Binnenmarkts erreicht. Dabei ging es vor allem um die vollständige Öffnung der Grenzen zwischen den EU-Staaten für Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Das Europäische Parlament und die Gewerkschaften drängten darauf, dass hierbei auch die soziale und die politische Dimension nicht vernachlässigt wurden. Dieses Ziel konnte in Teilen mit der Einigung auf das 1992 dem Vertrag von Maastricht beigefügte Protokoll über die Sozialpolitik erreicht werden, das 1997 nach dem Regierungs-
wechsel von den Konservativen zu Labour in Großbritannien Bestandteil des EG-Vertrages wurde.
Maastrichter Vertrag: Der Maastrichter Vertrag von 1992 enthielt die Vereinbarung, die Euro-
päische Gemeinschaft nunmehr Europäische Union zu nennen. Unter dem Dach gemeinsa-
mer Institutionen existieren die zuvor bestehenden Teilgemeinschaften EG, EGKS (bis 2002) sowie Euratom rechtlich fort.
Zudem wurde vereinbart, die vorherige - nur begrenzt verbindliche - währungspolitische Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Währungssystems in die Europäische Währungsunion zu überführen. Hierzu gehörte auch die Einführung des Euro als gemeinsame europäische Währung für 1999 (Umstellung der Konten) bzw. 2002 (Einführung des Bargeldes).

Währungsunion und Einigungsvertrag
Am 23. August fasste die Volkskammer den Beschluss, den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland nach Art. 23 GG am 3. Oktober zu vollziehen. Am 31. August unterzeichneten die Verhandlungsführer, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und DDR-Staatssekretär Günther Krause, in Ost-Berlin den Einigungsvertrag.

Außerdem verpflichteten sich die Vertragspart-
ner zu einer engeren Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik sowie in der Innen- und Justizpolitik, wobei diese Politik-
bereiche jedoch von den Gemeinschaftsver-
fahren ausgeschlossen blieben. Außerdem wurden die Rechte des Europäischen Parla-
ments weiter ausgebaut.
EFTA-Erweiterung: Am 1. Januar 1995 traten mit Finnland, Österreich und Schweden drei Staaten der Europäischen Freihandelszone (European Free Trade Association/EFTA) der EU bei. Die Zahl der Mitglieder stieg damit auf 15 an. Vertrag von Amsterdam: Der Vertrag von Amsterdam brachte 1997 eine Reihe von weiteren Neuerungen, die in einigen Bereichen zu einer Stärkung der Gemeinschaftsstruk-
turen führten: Teile der Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik wurden den

Mitwirkungsmöglichkeiten der Gemeinschaftsorgane zugänglich gemacht. Die demokratische Legitimation der EU stieg, denn der Anwendungsbereich des Mitentscheidungs-
verfahrens, bei dem das Europäische Parlament gleichberechtigt neben dem Rat an der Entscheidungsfindung mitwirkt, weitete sich deutlich aus. Gleichzeitig wurde eine Flexibilitätsklausel eingeführt, die für definierte Anwendungsfälle ein Handeln der EU auch dann ermöglicht, wenn sich nicht alle EU-Staaten beteiligen wollen. Die Medien kom-
mentierten den Vertrag jedoch überwiegend negativ und kritisierten vor allem die fehlende Reform der institutionellen Verfahren mit Blick auf die damals bereits absehbare EU-Osterweiterung.

Europa wird größer - die Osterweiterung der EU
So nahm die Europäische Union (EU) mit zwölf beitrittswilligen Ländern Verhandlungen auf: Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Estland, Slowenien, Zypern, Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Lettland, Litauen und Malta. Die Türkei hat als 13. Land 1999 den Kandidatenstatus erhalten.

Vertrag von Nizza: In Nizza beschloss der Europäische Rat im Dezember 2000 eine Überarbeitung der europäischen Verträge im Hinblick auf die institutionellen Notwendig-
keiten der EU-Osterweiterung. Künftig soll jeder EU-Mitgliedstaat nur noch ein Mitglied der Kommission benennen dürfen. Die wenig überzeugenden Regelungen unter anderem bei der Stimmengewichtung im Rat riefen jedoch im Europäischen Parlament und in der Presse deutliche Kritik hervor.
Ein positives Echo fanden allerdings die feierliche Proklamation der Charta der Grundrechte der Unionsbürgerinnen und -bürger und die dem Vertrag von Nizza beigefügte "Erklärung zur Zukunft der Union", in der eine neue Reformrunde vereinbart wurde. Diese soll sich vor allem mit der Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten befassen und die Frage der Rechtsverbindlichkeit der Grund-
rechtscharta prüfen. Im Ergebnis könnte diese Reformrunde zur Erarbeitung der Europäischen Verfassung führen. Den Auftrag hierzu erhielt der im Februar 2002 eingesetzte Konvent zur Zukunft der EU.
Neue Erweiterungsrunde: Der Europäische Rat beschloss bei seinem Treffen im Dezember 2002 in Kopenhagen den Beitritt von acht mittel- und osteuropäischen Staaten sowie von Malta und Zypern zur EU. Für verschiedene Bereiche (Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Umweltstandards) wurden langjährige Über-
gangsfristen vereinbart. Die Beitrittsakte wurde am 16. April 2003 unterzeichnet. Der Beitritt trat am 1. Mai 2004 in Kraft; damit können die Bürgerinnen und Bürger in den neuen EU-Staaten bereits an der Europawahl im Juni 2004 teilnehmen.

Video
Videobeitrag
Europauniversität

Video
Videobeitrag
Beitrittskandidaten

Weitere Informationen zum Thema "Europa" finden sie im Dossier >>>

Seite 1 | 2 | 3 

cine plus Bundeszentrale für politische Bildung
Weitere Links  Links  Lesezeichen  Lesezeichen setzen  Druckversion  Druckversion   Impressum   Hilfe